Wichtige Hinweise für das Prüfungswesen
Verfahrensweise zur Veröffentlichung von Prüfungsterminen im DBV
Mit der Prüfungssaison 2020 haben wir im DBV eine neue Verfahrensweise zur Veröffentlichung der Prüfungstermine im DBV vereinbart.
Die Prüfungstermine für Anlagenprüfungen, Schweiss- und Gebrauchsprüfungen im DBV werden seitdem immer an festgelegten Fixterminen auf der Homepage des DBV unter der Rubrik „Prüfungswesen/Prüfungstermine“ veröffentlicht:
- Am 20. Januar des Jahres: Anlagenprüfungstermine Frühjahr
- Am 20. März des Jahres: Termine für Schweiss- und Gebrauchsprüfungen
- Am 20. Juni des Jahres: Anlagenprüfungstermine Herbst (und ggf. weitere Termine für SP/GP-Prüfungen)
Die Nennung für einen Prüfungstermin muss auf dem Postweg per Brief oder Einwurfeinschreiben an den jeweiligen Prüfungsorganisator erfolgen. Sie werden erst ab einem Tag nach der Veröffentlichung der Prüfungstermine entgegengenommen. Vorzeitig eingehende Nennungen (z. B. ohne Angaben eines Prüfungsortes oder Prüfungstermins) werden bei der Vergabe der Prüfungsplätze nicht berücksichtigt! Reservierungen von Prüfungsplätzen vorab werden nicht vorgenommen!
Für die Vergabe der Prüfungsplätze gilt die Reihenfolge des Eingangs der Nennungen beim zuständigen Prüfungsorganisator / der Prüfungsgruppe. Bei zeitgleich eingegangenen Nennungen entscheidet das Los.
Wir bitten außerdem – wie auch in der Vergangenheit – die „Hinweise zur Nennung“ (siehe unten auf dieser Seite) genau zu beachten, damit zeitintensive Rückfragen und Recherchen möglichst auf ein Minimum reduziert bleiben.
MEHR LESENHinweise zur Nennung
Nennungen werden nur in Form von normaler Briefpost oder Einwurfeinschreiben entgegengenommen. Kurierzustellungen, Terminsendungen und Einschreiben mit Rückschein etc. sowie per Telefon, Fax oder E-Mail übermittelte Nennungen werden nicht akzeptiert!
Zu den vereinsinternen Prüfungen (AP., SP 1 u. SP 2, FS 1 u. FS 2 und GP) verwenden Sie bitte das entsprechende Meldeformular. (Siehe auf den Seiten "Prüfungen/Prüfungsdokumente" und "Termine/Prüfungstermine" auf dieser Homepage.)
Für die Verbandsprüfungen (VSwP u. VFSP) verwenden Sie bitte das Meldeformular des Jagdgebrauchshundeverbandes (Formblatt 1), herunterzuladen unter www.JGHV.de. Dieses Formblatt ist zwingend erforderlich, da es durch den DBV mit der Meldung der Prüfungsergebnisse beim JGHV eingereicht werden muss.
Es können nur vollständige und leserliche Nennungen berücksichtigt werden. Jeder Nennung ist beizufügen:
- Das vollständig und leserlich ausgefüllte Nennformular in 2-facher Ausfertigung für die entsprechende Prüfung (bitte E-Mail-Adresse angeben!)
- Eine vollständige und aktuelle Kopie der Ahnentafel (DBV-Papiere = 4 Seiten, ÖBV-Papiere = 2 Seiten)
- Eine Kopie des Einzahlungsbeleges mit Angabe des Prüfungsortes und des Hundenamens über das auf dem Prüfungskonto eingezahlte Nenngeld. Zur Nennung von Hunden, die ab dem Zuchtjahr 2010 im DBV gezüchtet wurden und zur AP gemeldet werden, entfällt die Zahlung und damit das Einreichen des Einzahlungsbeleges, wenn der vom Züchter beim Welpenerwerb ausgehändigte Originalgutschein über die Teilnahme an einer AP eingereicht wird.
Die vollständige Nennung ist dem für die ausschreibende Regionalgruppe zuständigen Prüfungsorganisator zu übersenden, welcher bei den Kontaktdaten der ausgeschriebenen Prüfung angegeben ist. Sie erhalten von diesem ca. 2 Wochen vor der Prüfung das Prüfungsprogramm. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren Prüfungsorganisator.
Die Teilnehmer, die nach Reihenfolge der Nennungseingänge für die gemeldete Prüfung einen freien Prüfungsplatz erhalten, werden unter dem jeweiligen „Termin“ auf der Homepage nach Ablauf des Nennschlusses zeitnah veröffentlicht.
Nenngeld ist Reuegeld, d. h. es erfolgt keine Rückerstattung des Nenngeldes bei Nichterscheinen oder nach Zurückziehen des gemeldeten Prüfungsgespannes, sofern die Gründe dafür nicht beim Organisator der Prüfung liegen!
Änderungen von Prüfungstag und Prüfungsort sind möglich. Sollten Änderungen erforderlich sein, werden Sie über diesen Umstand umgehend in Kenntnis gesetzt. Der DBV behält sich vor, bei zu geringer Nennzahl Prüfungen zusammenzufassen oder bei Überbuchung von Prüfungsplätzen den gemeldeten Hundeführern einen freien Prüfungsplatz bei einer anderen Prüfung zuzuweisen.
Bitte stellen Sie nur gut vorbereitete Hunde auf den Prüfungen vor. Auch eine Anlageprüfung setzt eine gründliche Einarbeitung Ihres Hundes voraus. Ein Prüfungstag ist kein Übungstag, weder für den Hund, noch für den Führer!
Bitte achten Sie auf Änderungen in der Übersicht der Prüfungstermine. Es können dort nachträglich zusätzliche Prüfungstermine ausgeschrieben werden.
Prüfungskonto: Deutsche Bank Neuwied
IBAN: DE11 574 700 240 165 910 100
BIC: DEUT DE DB574
Häufige Fragen (und Antworten) zum Prüfungswesen im DBV
A. Allgemeine Fragen
Kann ich mich auch an Prüfungen in anderen Regionalgruppen teilnehmen?
Ja – Unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Regionalgruppe können DBV-Mitglieder selbstverständlich auch Nennungen für Prüfungen abgeben, die in anderen Regionalgruppen stattfinden.
Wo finde ich die für die einzelnen Prüfungen erforderlichen Mindestvoraussetzungen und notwendigen Beschreibungen der geforderten Leistungen am Prüfungstag?
In der gültigen Prüfungsordnung der Brackenzuchtvereine (BZV). Siehe auf den Seiten "Verein/Dokumente" und "Prüfungen/Prüfungsdokumente" dieser Homepage.
Wo finde ich die einzureichenden Nennformulare zu den einzelnen Prüfungen?
Auf den Seiten "Verein/Dokumente" und "Prüfungen/Prüfungsdokumente" sowie auf der Seite "Prüfungstermine" dieser Homepage.
Wann und wo werden die Prüfungstermine veröffentlicht?
Immer an fixen Terminen auf der Homepage des DBV unter „Prüfungswesen/Prüfungstermine“: Am 20. Januar d. J. die Termine der Anlagenprüfungen für das Frühjahr d. J. Am 20. März d. J. die Termine für die Schweiß- und Gebrauchsprüfungen d. J. Am 20. Juni d. J. die Termine für die Anlagenprüfungen für den Herbst d. J.
Wo muss ich die Nennung für eine Prüfung hinsenden?
Die Nennung muss an den bei dem jeweiligen Prüfungstermin angegebenen Prüfungsorganisator gesendet werden.
Wie muss die Nennung gesendet werden?
Die Nennungen müssen auf dem Postweg mit normaler Briefpost oder als Einwurfeinschreiben an den angegebenen Prüfungsorganisator gesendet werden. Telefonische, gefaxte oder per E-Mail übermittelte Nennungen werden nicht angenommen! Kurierzustellungen, Terminsendungen o. ä., die beim jeweiligen Empfänger eine persönliche Quittierung erfordern, werden nicht akzeptiert und zurückgesendet! Es können nur vollständige und leserliche Nennungen berücksichtigt werden. Reservierungen von Prüfungsplätzen werden nicht vorgenommen! Eine vollständige Nennung umfasst immer eine doppelte Ausführung des Nennbelegs, eine vollständige Kopie der Ahnentafel und der Einzahlungsbeleg für das Nenngeld bzw. den entsprechenden Originalgutschein zur Teilnahme an einer Anlagenprüfung des DBV.
Wie erfahre ich, ob meine Nennung für einen Prüfungstermin berücksichtigt werden konnte?
Die Teilnehmer an einem Prüfungstermin werden nach Nennschluss bzw. nach vollständiger Vergabe der vorhandenen Prüfungsplätze nach Eingang der Nennungen unter dem jeweiligen Termin als „Teilnehmer“ veröffentlicht. Die Eingabe der Teilnehmer an einer Prüfung erfolgt zeitnah nach Beendigung der Abstimmung der Prüfungsorganisatoren untereinander Die Teilnehmer erhalten dann ca. 2–3 Wochen vor dem Prüfungstermin eine Einladung zur Prüfung durch den Prüfungsorganisator.
Was passiert mit unvollständigen Nennungen?
Nennungsunterlagen, die nicht nach den obengenannten Erfordernissen zugesendet werden oder unvollständig sind, können erst dann berücksichtigt werden, wenn die Unterlagen vollständig beim Prüfungsorganisator eingegangen sind. Pauschale Nennungen (z. B. ohne Angabe von Prüfungsort oder Prüfungsdatum – z. B. zur Teilnahme an Anlagenprüfungen) werden zurückgesendet und können nicht bei der Vergabe der Prüfungsplätze berücksichtigt werden.
B. Fragen zur Anlagenprüfung
Kann ich für mehrere Anlagenprüfungstermine einer Prüfungsrunde eine Nennung senden?
Nein – es kann nur eine Nennung mit der Angabe des gewünschten Prüfungsortes und den vollständig geforderten Unterlagen an einen Prüfungsorganisator gesendet werden. Die Prüfungsplätze werden nach Posteingang in den einzelnen Prüfungsgruppen vergeben – überzählige Nennungen aus einer Prüfungsregion werden noch freien Prüfungsplätzen in einer anderen Prüfungsregion durch Abstimmung der Prüfungsorganisatoren untereinander und nach Rücksprache mit den Hundeführern(Innen) zugeteilt/vergeben.
Gibt es eine Altersbeschränkung zur Teilnahme an einer Anlagenprüfung?
Grundsätzlich Nein – lediglich ergibt sich aus der Zuchtordnung (§ 6 Zuchtzulassung) die Zeitvorgabe von 24 Monaten, sofern der Hund die Zuchttauglichkeit erreichen soll Allerdings: vorgestellt werden sollten nur Hunde, die die geforderten Anforderungen bezüglich Schussfestigkeit, Fährtenlaut und Fährtensicherheit gemäß Prüfungsordnung der BZV § 15 ff. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Prüfungstag zeigen können (Vorbereitung der Hunde durch die Hundeführer(innen)!)
Kann ich meinen Hund zu einer Wiederholung der Anlagenprüfung anmelden?
Grundsätzlich ja – sofern ausreichend Prüfungsplätze in der jeweiligen Prüfungsrunde vorhanden sind, sonst haben die Hunde Vorrang bei der Vergabe der Prüfungsplätze, die noch keine AP-Prüfung absolviert haben
C. Fragen zur Schweißprüfung
Welche Voraussetzungen müssen zur Zulassung um zu einer Schweißprüfung SP1-FS erfüllt werden?
Voraussetzung zur Zulassung sind gem. PO der BZV § 25 ff. der Nachweis der Schussfestigkeit und des „Lauten Jagens“
Wie kann der Nachweis der Schussfestigkeit und des „Lauten Jagens“ erbracht werden?
Durch absolvierte Anlagenprüfung mit Mindestnote SF : 4 und Mindestnote FL: 1 Durch Vorlage des Formblatts 23b des JGHV (“Bestätigung des Lauten Jagens und der Schussfestigkeit“ durch 2 bestätigte Verbandsrichter) Achtung: die Bestätigung der SF und des „Lauten Jagens“ auf dem Formular 23b des JGHV erfüllt nicht die Anforderungen des § 6 der Zuchtordnung (Zuchtzulassung) – Ausnahmen regelt der Zuchtausschuss
Kann ich bei jeder Schweißprüfung auch die jagdliche Brauchbarkeit gem. §26 B der PO der BZV mitprüfen lassen?
Nein – die Prüfung der jagdlichen Brauchbarkeit muss mit der entsprechenden Ausschreibung für die Schweißprüfung ausgeschrieben sein und kann ansonsten am Prüfungstag nicht angeboten werden. Höhere Nenngelder, die ohne Rückfrage eingezahlt wurden, bzw. ohne dass die Prüfung der jagdlichen Brauchbarkeit ausgeschrieben ist, werden nicht zurückerstattet.
D. Spezielle Fragen zur Gebrauchsprüfung
Gibt es eine Altersbegrenzung zur Teilnahme an einer Gebrauchsprüfung?
Nein – es gibt keine Altersbegrenzung
Kann ich zu einer „GP ohne Schweiß“ nennen, wenn ich noch keinen Nachweis einer absolvierten Schweißarbeit habe?
Nein – mit Einsendung der Nennungsunterlagen zu einer „GP ohne Schweiß“ muss gemäß Anlage 3 zur PO der BZV der Nachweis der erfolgreich absolvierten Schweißarbeit vorgelegt werden.
Reicht zum Nachweis der Schweißarbeit die Vorlage eines Prüfungszeugnisses der entsprechenden jagdlichen Brauchbarkeit auf Länder oder Kreisgruppenebene?
Nein – der Nachweis der erfolgreich absolvierten Schweißarbeit kann nur durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses / Urkunde einer bestandenen Verbandsschweiß- (oder Fährtenschuh-)prüfung bzw. einer bestandenen SP1 (SP1-FS) erbracht werden.
Können die Noten zur Schussfestigkeit oder zur „Lauten Jagd“ aus den Prüfungsnoten der Anlagenprüfung übernommen werden?
Nein – zum Bestehen einer GP müssen alle geforderten Prüfungsfächer am Prüfungstag geprüft und mit den geforderten Mindestnoten bestanden werden.
Können einzelne Prüfungsbereiche bei Nichtbestehen wiederholt werden?
Ja – im Rahmen der im § 20 Abs.6 ff. der PO der BZV genannten Voraussetzungen können einzelne Prüfungsbereiche bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres nachgeprüft werden.
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